Versicherungsgesellschaft Delta Lloyd wurde auch im Berufungsverfahren schuldig gesprochen, und muss Hagelschäden an Solarmodulen begleichen

Solartester, Freitag 21 August 2020

Der Schaden entstand nach einem einem Hagelsturm im Juni 2016 im Süden der Niederlande. Das Amsterdamer Gericht urteilte im August 2018, dass Delta Lloyd im Rahmen der Versicherungsvereinbarung verpflichtet war, den durch den Kläger erlittenen Schaden an den Solarmodulen zu vergüten. Der Versicherer musste den zwischenzeitlichen Einkommensverlust und den damit verbundenen Subventionsverlust des Klägers jedoch nicht erstatten. Delta Lloyd legte anschließend Berufung ein, zu welcher sich das Amsterdamer Berufungsgericht nun geäußert hat.

Verschiedene Tests
Nach dem Hagelsturm hat der betroffene Geflügelzüchter aus Südost-Brabant seine Solarmodule durch SolarTester überprüfen lassen. Das Ziel dabei war, Solarmodule ohne sichtbare Schäden an der Glasplatte, auf Schäden an den Solarzellen zu untersuchen. Diese Tests offenbarten, dass alle Solarmodule auf dem Dach beschädigt wurden und ersetzt werden müssen. Delta Lloyd holte danach von der Dekra-Zertifizierung eine zweite Meinung ein.

Auf Basis der Rückschlüsse durch die Dekra-Zertifizierung, beschloss Delta Lloyd, keine Schadensvergütung zu zahlen. Delta Lloyd gab jedoch auch an, den Schaden letztendlich doch bezahlen zu wollen, wenn sich innerhalb von 2 Jahren herausstellen würde, dass die Solarmodule ernsthaft beschädigt wurden und dass das Bruchwachstum eine direkte Folge davon war.

Keine leichten Schäden
Das Berufungsgericht urteilte nun in der Berufung – genau wie das Gericht erster Instanz – dass der an den Solarmodulen festgestellte Schaden nicht als geringfügiger Schaden eingestuft werden kann, so wie von Delta Lloyd angegeben.

Zitat des Berufungsgerichts: „Die Experten haben die beschädigten Solarzellen anhand der Art und Größe der Mikrofrakturen in drei Kategorien eingeteilt: unkritisch, kritisch und sehr kritisch. Wenn die Mikrorisse nicht zur Beschädigung der Solarzelle führen, sind dies Abweichungen in der unkritischen Kategorie. Solarzellen, die zu weniger als 20 % beschädigt sind, werden von den Experten in die Kategorie kritisch eingestuft. Ein großer Teil der Zellen, in denen Mikrofrakturen gefunden wurden, fällt unter diese Kategorie. Einige der Solarzellen fallen gemäß Dekra-Zertifizierung selbst in die sehr kritische Kategorie, mit einer Beschädigung von mehr als 20 %. SolarTester hat dazu geraten, alle Solarmodule im Hinblick auf das Ausmaß der festgestellten Schäden auszutauschen. Die Dekra- Zertifizierung hat festgestellt, dass ein Teil der Zellen ernsthaft beschädigt ist. Alles zusammen genommen bedeutet das, dass zumindest bei den 10 getesteten Solarmodulen eine objektive Verschlechterung der Materialstruktur auftritt, die nach Verkehrsauffassung die physische Makellosigkeit des Falls charakterisiert. Die Ergebnisse der Experten sind außerdem ausreichend um anzunehmen, dass es sich nicht um geringfügige Schäden an den Solarmodulen handelt.“

Dies bedeutet, dass Delta Lloyd nach Angaben des Berufungsgerichts den Ausschluss für Schäden, die aus Kratzern, Schrammen, Dellen oder anderen geringfügigen Schäden bestehen, nicht geltend machen kann, da die Bedingungen des Ausschlusses in diesem Fall nicht erfüllt sind. Delta Lloyd muss damit auf Beschluss des Gerichtshofs den Schaden en den Solarmodulen begleichen.

SolarTester setzt seine Materialien und seine Expertise gerne dazu ein, seinen Auftraggebern (dies können Besitzer von Solaranlagen sein oder Versicherungsgesellschaften) Einblick in den Qualitätsstatus der Zellen der Solarmodule zu geben. Dabei setzt SolarTester seine Expertise ein, um den Schaden zu beurteilen.

Den vollständigen Artikel (Niederländisch) finden Sie hier: https://solarmagazine.nl/nieuws-zonne-energie/i22099/delta-lloyd-ook-in-hoger-beroep-veroordeeld-tot-betalen-hagelschade-aan-zonnepanelen?utm_source=Solar%20Magazine&utm_campaign=17b3c60910-EMAIL_CAMPAIGN_2018_05_14_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_54b49bf328-17b3c60910-74479747